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Senkung des Energiezuschlags

Der neue Energiekostenzuschlag gilt für Aufträge ab dem 1. März 2023. Es erfolgt, wie gewohnt, eine separate Ausweisung des Energiezuschlages auf unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

Sollte sich eine erneute Änderung bzw. Anpassung des Energiekostenzuschlages in Folge geänderter Energiepreise ergeben werden wir Sie umgehend informieren.

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